Warnung vor Treuhandstiftungen

Erleichterung: Sie sind kündbar. Urteil im Fall Kalinowski/Pues

Lange wurde gestritten, unnachgiebig der gesamte Instanzenweg ausgeschöpft. Doch nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden  – und Hoppla! weit über den anhängigen Fall des Nachlasses des Düsseldorfer Malers, Grafikers und Bildhauers Horst Egon Kalinowski (1924 bis 2013) hinaus eine wichtige Entscheidung zu den Treuhand-Stiftungen getroffen. Sie sind prinzipiell auflösbar, der Treuhänder kann gekündigt werden.

Der Fall Kalinowski lief über drei Instanzen vom Landgericht Essen über das Oberlandesgericht Hamm bis zum BGH in Karlsruhe, weil der vom Künstler noch zu Lebzeiten eingesetzte Treuhänder, der Berliner Steuerberater Lothar Pues, partout nicht locker ließ und in insgesamt zwei Prozessen über jeweils zwei Instanzen Widerspruch gegen seine Kündigung als Treuhänder einlegte. Kalinowski selbst hatte Pues 2011 als Treuhänder gekündigt, weil der, so der Vorwurf seine „Offenlegungspflicht“ vernachlässigte. Kalinowski erkannte Unregelmäßigkeiten in Geldgeschäften und bat seinen Treuhänder zunächst freundlich, sein Mandat abzugeben. Pues verweigerte das und behielt das Stiftungskapital in Höhe von 200.000 Euro weiter in Verwahrung. Kalinowski gründete daraufhin eine zweite Nachlass-Stiftung, deren Pflege er diesmal einer Institution übertrug, der Stiftung Kunstfonds in Bonn. Auch sein Testament änderte er zugunsten seiner neuen Nachlassstiftung.

Das OLG Hamm hatte Pues bereits am 13.6.2016 verpflichtet, das Stiftungskapital an die Kalinowski Erbin, der von der Stiftung Kunstfonds betreuten 2. Treuhand-Stiftung, herauszugeben und die Revision gegen dieses Urteil zum BGH ausgeschlossen.

Dagegen legte Pues Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein. Diese wurde nun durch Beschluss des BGH (26.4.2018) zurückgewiesen, weil die Sache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch eine Entscheidung des BGH der Fortbildung des Rechts gedient hätte. Damit bleibt das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm bestehen. Die Richter dort hatten bereits entschieden, daß ein Treuhandverhältnis kündbar ist, wenn die Treuhandstiftung dem Treuhänder ein Honorar zahlt. Ein solcher „entgeldlicher Geschäftsbesorgungsvertrag“ ist kündbar. Weil Pues gegen diese Entscheidung Beschwerde beim BGH einlegen wollte, lag der Fall Kalinowski fast weitere zwei Jahre auf Eis. Mit dem Stiftungskapital konnte seine Nachlass-Stiftung auch nicht arbeiten. Doch nun ist Ende der Fahnenstange. Die Stiftung Kunstfonds erwartet die 200.000 Euro „unverzüglich“, wie Karin Lingl vom Kunstfonds sagt.

„Zermürbend, ein Albtraum“, stöhnt die Kunsthistorikerin, wenn sie das achtjährige Gezerre um den Kalinowsk-Nachlass überblickt. Und ist doch hoffnungsvoll, daß dieser Fall eine abschreckende Wirkung zeigen wird.

Exemplarisch zeigt dieser vertrackte Fall, „wie schwierig es sein kann, den einmal bestellten Treuhänder zu wechseln“. Also ist Vorsicht geboten. Lingl stellt die Frage: „Wer bestimmt, was wann passiert?“ und spielt damit auf die biologische Uhr an, die sowohl beim Stifter als auch beim Treuhänder tickt. „Den Ewigkeitsgedanken in der Struktur abbilden“, rät Lingl daher. Will sagen: Vorsicht bei Konstruktionen, die auf natürliche Personen zugeschnitten sind. Wer ist das, der das Geld verwaltet? Wer achtet darauf, daß das künstlerische Werk auch adäquat betreut wird?

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Kalinowski hatte sich als einziges Kuratoriumsmitglied eingesetzt, als er verstarb, blieb Pues der alleinige Entscheider. Die Bindung an die Stiftung Kunstfonds oder an eine andere Institution, ein Museum etwa, bietet dagegen den Vorteil, daß die Stiftung den Charakter einer Schenkung mit Auflagen trägt und unentgeldlich arbeitet. Das Kuratorium seiner neuen Nachlassstiftung unter Obhut des Kunstfonds bilden 16 Personen, die auch die Jury der Stiftung Kunstfonds bilden. Treuhandstiftungen sind unselbstständige Stiftungen und unterliegen somit nicht der Stiftungsaufsicht. Der Kunstfonds dagegen unterliegt einer öffentlichen Kontrollinstanz (Bezirksregierung Köln), der der Jahresabschluss und jegliche Änderung in Satzung/Gremien etc. zur Genehmigung vorgelegt werden muss.

Und was sagt Lothar Pues dazu? Er läßt sich nicht sprechen. Eine dürre Zeile folgte per Email: “Es sind noch nicht alle Fragen geklärt…“

Völlig im Nebel bleibt, warum Pues, Familienvater, Steuerberater (Spezialgebiet Stiftungen), renommierter Salonbetreiber (Salon Kufsteiner Strasse) derart hartnäckig gegen den Wunsch seines ehemaligen Mandanten und Stiftungsgründers Kalinowski zu Felde zieht und sich dazu immense Gerichts- und Rechtsanwaltskosten aufgeladen hat. Offenbar spielte er auf Zeit. Es ist zu vermuten, daß er ein Geschäftsmodell in Gefahr sieht, für das er lange mit viel Erfolg geworben hat, die Treuhandstiftung. Die aber ist nun durch den Fall Kalinowski gehörig in Mißkredit geraten und kündbar.

C.F.S.

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